Bikeleasing

Fahrradleasing

Durch den Erlass der Finanzbehörden vom 23.12.2012 kann die 1%-Regelung, die vorher nur Kraftfahrzeugen vorbehalten war, jetzt auch für Fahrräder und E-Bikes angewendet werden. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Weise, da die Kosten für das Bike aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers finanziert werden. Dadurch spart der Arbeitnehmer Steuern sowie Sozialversicherungsabgaben und der Arbeitgeber Lohnnebenkosten. Dies geschieht über eine Gehaltsumwandlung, der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers wird über die 1%-Regelung ausgeglichen.

Vorteile für Arbeitnehmer:

Vorteile für Arbeitgeber:

Erkunden Sie sich über weitere Vorteile auf den Webseiten unserer Leasingpartner.

Hier können Sie auch Ihren persönlichen Vorteil ausrechnen!