Bikeleasing
Fahrradleasing
Durch den Erlass der Finanzbehörden vom 23.12.2012 kann die 1%-Regelung, die vorher nur Kraftfahrzeugen vorbehalten war, jetzt auch für Fahrräder und E-Bikes angewendet werden. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Weise, da die Kosten für das Bike aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers finanziert werden. Dadurch spart der Arbeitnehmer Steuern sowie Sozialversicherungsabgaben und der Arbeitgeber Lohnnebenkosten. Dies geschieht über eine Gehaltsumwandlung, der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers wird über die 1%-Regelung ausgeglichen.
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Hochwertiges Dienstrad, auch zur privaten Nutzung
- Bike bis zu 30% günstiger (gegenüber Normalkauf)
- Zuschuss durch Arbeitgeber möglich
- Wahl des Wunschrades ab 1.000,- € möglich
- Rundumschutzversicherung (Diebstahl, Vandalismus, Sturzschäden, Akkuschäden)
Vorteile für Arbeitgeber:
- Einsparung der Lohnnebenkosten
- Steuereinsparung durch Erhaltung der Betriebsausgaben
- Motivierung der Mitarbeiter
- Verbesserung der Erhaltung der Gesundheit, also kein kostenintensiver Personalausfall
- Verlängerung der Erholungsphase der Arbeitnehmer durch regelmäßige Bewegung auf dem Arbeitsweg
- Verringerung des Parkplatzbedarfs
- positive Publicity durch nachhaltigen Umweltschutz und Verbesserung der eigenen CO2-Bilanz
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Hier können Sie auch Ihren persönlichen Vorteil ausrechnen!